CODE OF CONDUCT

Vorwort

RÜBIG ist durch die effiziente Zusammenarbeit der Geschäftsfelder Anlagentechnik, Härtetechnik, Schmiedetechnik und Technologie ein global führender Systemlieferant von veredelten metallischen Bauteilen und Komponenten.

Mit dem vorliegenden Code of Conduct zeigt die Unternehmensgruppe „RÜBIG“, wofür die Gruppe seit ihrer Gründung steht. Alle Unternehmen der RÜBIG Gruppe haben sich zu den im Folgenden angeführten Grundsätzen verpflichtet und bekennen sich zu den daraus entwickelten Leitlinien.

Das Bekenntnis zu Technik und Innovation sorgt für die ständige Weiterentwicklung seiner Produkte und Dienstleistungen, wobei für RÜBIG die Kundenbedürfnisse und das Kundeninteresse stets im Mittelpunkt stehen. Aus der industriellen Erfahrung heraus wurden Technologien entwickelt und Know-how-Träger ausgebildet, die auch weiterhin zu zukunftssichernden Lösungen beitragen.

RÜBIG verpflichtet sich zu einer ökologischen Vorgehensweise, bekennt sich zu einem sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unserer Umwelt; dies bestimmt seine Einkaufspolitik und auch seine Tätigkeit generell.

Gender-Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei personenbezogenen Wörtern die kürzere männliche Form verwendet. Dies hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten die entsprechenden Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter.

Werte

Wozu wir uns bekennen:

RÜBIG bekennt sich zu einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Unternehmenspolitik, die auf den Säulen Wirtschaftlichkeit, Ökologie und soziale Verantwortung beruht und keinen Widerspruch zu Unternehmenswachstum und freiem Wettbewerb darstellt. Die Auflage eines Verhaltenskodex ist deshalb für die Unternehmensgruppe nur ein weiterer konsequenter Schritt.

Der Code of Conduct gilt für alle Unternehmen der RÜBIG Gruppe und deren Mitarbeiter. Ausländische Tochterunternehmen können bei der Umsetzung des Code of Conduct erforderliche nationale Besonderheiten berücksichtigen, wenn diese dessen grundsätzliche Verhaltensregeln nicht außer Kraft setzen.

Der Code of Conduct ist als verbindliche Grundlage für Vertrauen, Verlässlichkeit, Transparenz und Qualität in Zusammenhang zu verstehen und dient als Orientierung im operativen und strategischen Geschäft.

Der Code of Conduct erfüllt dabei zwei Aufgaben. Einerseits soll er die Mitarbeiter zu eigenverantwortlichem Handeln motivieren und zum anderen wird das unternehmerische Handeln durch ihn abgebildet.

Der Code of Conduct basiert auf den grundlegenden Werten des Unternehmens, welche in den strategischen Leitlinien festgelegt wurden.

Zudem orientiert sich der Code of Conduct an den Regelwerken des Österreichischen Corporate Governance Kodex, der ILO (International Labour Organisation)-Erklärung über grundsätzliche Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, dem UN Global Compact sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-[III]) und der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Geschäftsethik

Die RÜBIG Gruppe fühlt sich in der Geschäftspolitik ethischen Grundsätzen verpflichtet. In ihrem eigenen Interesse und im Sinne der Mitarbeiter sollen Interessen- oder Loyalitätskonflikte vermieden werden.

Die Leitsätze im Bereich Geschäftsethik sind:

Die Mitarbeiter müssen potenzielle Interessenkonflikte offenlegen und dürfen laut Dienstvertrag an einem Unternehmen, welches in Geschäftsbeziehung zu seinen Kunden bzw. Lieferanten steht, sich weder direkt noch indirekt beteiligen.

RÜBIG fühlt sich dem fairen, internationalen Wettbewerb verpflichtet und tritt gegen alle Arten von Korruption auf. Als Unternehmen unterliegt die RÜBIG Gruppe mit all deren Geschäftstätigkeiten Gesetzen, Verordnungen und darauf beruhenden Normen. Darunterfallen sowohl alle internationalen und nationalen Vorschriften als auch lokale Regelungen, welche z.B. Arbeitssicherheit betreffen.

RÜBIG hat es sich zum Ziel gesetzt, sich in diesem Rahmen zu bewegen und erwartet auch von den Mitarbeitern entsprechendes Verhalten.

In ihren Entscheidungen und ihrem Handeln bezieht RÜBIG auch gesellschaftliche, kulturelle und soziale Regeln mit ein.

Es gehört zu den obersten Zielen, die Anforderungen und Erwartungen der Kunden zu erfüllen bzw. wenn möglich, sogar zu übertreffen. RÜBIG strebt nach langfristigen Geschäftsbeziehungen und will den Kunden adäquate, effiziente, zuverlässige, kostengünstige und langlebige Lösungen anbieten.

Kunden und Lieferanten

Verhalten gegenüber Kunden und Lieferanten

Der Kunde steht in allen Unternehmensbereichen im Zentrum des Handelns. RÜBIG nimmt die Bedürfnisse der Kunden ernst und schafft dadurch spürbare Wettbewerbsvorteile für sie. Der Erfolg der Kunden von heute ist der Erfolg von morgen. Um der Erwartungshaltung der Kunden gerecht zu werden, präsentiert die RÜBIG Gruppe sich professionell, innovativ und flexibel.

Mit der Internationalisierung ergründet sie neue Absatzmärkte. Dies ermöglicht die Innovationsführerschaft in diesen Bereichen auszubauen und nachhaltig die Standorte zu stärken. Wachstum und Kontinuität bei Ertragssteigerung stehen ebenfalls im Fokus der Marktbearbeitung.

Die Leitsätze im Kundenbereich sind:

RÜBIG behandelt die Kunden fair und serviceorientiert, indem sie so weit wie möglich auf ihre Bedürfnisse und Wünsche eingeht. Sie informiert die Kunden umfassend, wahrheitsgemäß und aktuell. Durch Anpassung des Leistungsspektrums sowie laufende Schulungen und Trainings der Kunden und Mitarbeiter versucht RÜBIG, stets auf dem letzten Stand der Technik zu sein.

Die RÜBIG Gruppe strebt langfristige Geschäftsbeziehungen an, die auf gegenseitigem Respekt, Vertrauen und Zuverlässigkeit beruhen. Gemeinsam mit den Lieferanten arbeitet sie an optimalen Lösungen für die Kunden.

Die Leitsätze im Lieferantenbereich sind:

Die Lieferanten sind für RÜBIG Partner auf Augenhöhe. Beschaffungsvorgänge sind transparent und richten sich – selbst bei langjähriger Geschäftsbeziehung – nach den Grundsätzen des freien Wettbewerbs. Lieferanten, welche nicht den geforderten Qualitätskriterien entsprechen oder Schutz-, Sicherheits- und Entlohnungsbestimmungen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigen, werden von der Auftragsvergabe ausgeschlossen.

Mitarbeiter

Verhalten gegenüber seinen Mitarbeitern

Der wichtigste Erfolgsfaktor für die RÜBIG Gruppe sind die motivierten, engagierten und innovativen Mitarbeiter. Als Familienunternehmen fühlt sich RÜBIG seinen Mitarbeitern besonders eng verbunden. RÜBIG wird seit 1946 als Familienunternehmen geführt.

Die Mitarbeiter stellen den Erfolg des Unternehmens durch kontinuierliche Verbesserung aller Unternehmensprozesse sicher. Offene Kommunikation, wie der direkte Dialog mit Kollegen, Mitarbeitern und dem Management sowie zielgerichtete Informationspolitik sind der RÜBIG Gruppe sehr wichtig.

Viele Mitarbeiter sind seit Jahrzehnten mit der RÜBIG Gruppe verbunden. RÜBIG beabsichtigt langfristige Beschäftigungsverhältnisse mit vielfältigen, interessanten Aufgabengebieten und fördert die persönliche Weiterbildung und Fortentwicklung der Mitarbeiter in der gesamten Unternehmensgruppe. Ihre Absicht ist es, Führungskräfte aus den eigenen Reihen zu gewinnen und so Wissenstransfer innerhalb der Unternehmensgruppe sicherzustellen.

Es ist selbstverständlich, dass für alle Mitarbeiter die gleichen Standards in Bezug auf Arbeitnehmerschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik gelten.

Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung

RÜBIG ist sich bewusst, dass die Nichtbeachtung von Sicherheitsrichtlinien drastische Folgen für die betreffende Person selbst oder andere haben kann. Deshalb nehmen die Bereiche Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung einen hohen Stellenwert ein. Mit der Implementierung / Zertifizierung des ISO 45001 Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementes fördert RÜBIG eine ständige Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes. RÜBIGs Bestreben ist es, das Wohlergehen der Mitarbeiter und auch in der Lieferkette sicherzustellen.

Die Leitsätze im Bereich Arbeitssicherheit & Unfallvermeidung sind: 
RÜBIG schult die Mitarbeiter laufend in Bezug auf Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung. Alle Sicherheitsrichtlinien müssen strengstens befolgt werden. Der Konsum von Alkohol und anderer legaler Rausch- und Betäubungsmittel während der Dienstzeit ist verboten. Verstöße werden streng sanktioniert.

Technologie und Nachhaltigkeit

Technologie und Nachhaltigkeit für zukünftige Generationen

RÜBIG bietet durch Werkstoff-, Umformungs- und thermischer Behandlungskompetenz kundenspezifisch optimale Lösungen. Das Ziel ist die Vorwärtsintegration, von der Idee bis zur Herstellung von Fertigprodukten für den Endanwender. Der Innovationsprozess ist Treiber für neue Technologien und Produktentwicklungen. Beste Qualität ist ein Selbstverständnis.

UN Global Compact-Prinzipien

Die UN Global Compact-Prinzipien und gesellschaftliche Verantwortung

Entsprechend den Prinzipien des UN Global Compact, bekennt RÜBIG sich zur vollständigen Einhaltung der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung in der gesamten Unternehmensgruppe. Die RÜBIG Mitarbeiter legen großen Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander. Ihr Verhalten ist von gegenseitigem Verständnis, Fairness und Offenheit geprägt. Diskriminierungen und Belästigungen sind inakzeptabel und werden nicht geduldet.

Bei RÜBIG werden alle Personen, unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, Veteranenstatus, sexuellen Orientierung oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen, fair behandelt. Niemand wird bevorzugt, benachteiligt oder belästigt.

RÜBIG fördert die Mitarbeiter nach Möglichkeit in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung und trifft mit ihnen ambitionierte, aber realistische Zielvereinbarungen.

Dieser Grundsatz gilt nicht nur für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten, sondern auch für unsere globalen vor- und nachgelagerten Lieferketten.

  • RÜBIG achtet und unterstützt den Schutz der internationalen Menschenrechte im Rahmen seiner Möglichkeiten.
  • RÜBIG stellt sicher, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht.
  • RÜBIG achtet die Versammlungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf kollektivvertragliche Verhandlungen.
  • RÜBIG tritt für die Beseitigung von allen Formen der Zwangsarbeit ein.
  • RÜBIG tritt für die Abschaffung von Kinderarbeit ein.
  • RÜBIG tritt für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung ein.
  • RÜBIG unterstützt im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz.
  • RÜBIG ergreift Initiativen im In- und Ausland, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen.
  • RÜBIG fördert die Entwicklung und Verbreitung von umweltfreundlichen Technologien und ist zum Teil selbst mit eigenen Entwicklungen daran beteiligt.
  • RÜBIG tritt gegen alle Formen von Korruption ein.

KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

Die RÜBIG Gruppe handelt verantwortungsvoll und lehnt Korruption entschieden ab. Diese Haltung erwarten sie auch von ihren Geschäftspartnern.

Zuwendungen an Geschäftspartner und Medienvertreter sind nur in angemessenem Rahmen zulässig. Bei Amtsträgern und Mandatsträgern ist besondere Zurückhaltung geboten: Beamte, Richter, Politiker oder andere Vertreter öffentlicher Institutionen sowie Abgeordnete dürfen keine Geschenke, Zuwendungen oder Einladungen erhalten, die ihre Unabhängigkeit infrage stellen könnten. Auch sogenannte „Facilitation Payments“ sind unzulässig. Dies sind Zahlungen, die Amtsträger dazu bewegen sollen, eine pflichtgemäße Handlung auszuführen oder zu beschleunigen.

Korruption entsteht oft durch Interessenkonflikte, wenn berufliche Aktivitäten mit privaten Interessen kollidieren. RÜBIG Mitarbeiter sind daher angehalten, sich korrekt zu verhalten und private Interessen strikt von Unternehmensinteressen zu trennen.

Potenzielle Interessenkonflikte sollten bereits im Vorfeld vermieden werden. Mögliche Konflikte müssen transparent offengelegt und dokumentiert werden. Geschäftsbeziehungen dürfen nur nach objektiven und transparenten Kriterien eingegangen oder gepflegt werden. Entscheidungen, Beratungen oder Empfehlungen dürfen nicht durch private Interessen oder materielle Vorteile beeinflusst sein. Diese Prinzipien erwarten RÜBIG auch von seinen Geschäftspartnern: RÜBIG überzeugt durch seine Produkte und Leistungen – nicht durch unzulässige Vorteile.

RÜBIG Mitarbeiter dürfen im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten keine persönlichen Vorteile annehmen, fordern, anbieten oder gewähren. Dies gilt nicht nur für direkte finanzielle Zuwendungen, sondern auch für solche, die die dienstliche Objektivität infrage stellen könnten. Einladungen, Geschenke und finanzielle Zuwendungen sind daher abzulehnen, wenn sie den angemessenen und üblichen Rahmen der Geschäftspraxis überschreiten. Das gilt auch für Zuwendungen an nahestehende Personen, wie z.B. Familienmitglieder oder enge Bezugspersonen.

Transparente und verlässliche Geschäftsbeziehungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Korruptionsbekämpfung. Deshalb erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich in gleichem Maße gegen Korruption engagieren.

DATENSCHUTZ

Bei RÜBIG wird Datenschutz ernst genommen und alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt hierbei die Fachstellen.

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies gesetzlich zulässig ist oder die betroffene Person eingewilligt hat. RÜBIG verpflichtet sich zu einer sparsamen Speicherung und transparenten Verarbeitung persönlicher Daten. Damit wird ein einheitlich hohes Datenschutzniveau in der gesamten Gruppe gewährleistet.

UMWELTSCHUTZ

Die Einhaltung der Umweltrechte, umweltrechtliche Sorgfaltspflicht und bindenden Verpflichtungen haben für die RÜBIG Gruppe hohe Priorität. Die RÜBIG Gruppe prüft fortlaufend die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten mit Blick auf die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen und Geschäftstätigkeiten. Durch eine ISO 14001 (Umweltmanagement) Implementierung / Zertifizierung kann RÜBIG die Einhaltung der Anforderungen und deren kontinuierlichen Verbesserungen sicherstellen.

UMSETZUNG DES CODE OF CONDUCT

RÜBIG ist sich bewusst, dass die Verpflichtungen des vorliegenden Code of Conduct selbstverständlich gelebt werden müssen. Die Eigentümer, die Geschäftsleitung und das Managementteam sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und bekennen sich zum vorliegenden Code of Conduct. Der Verhaltenskodex wurde von den Mitgliedern der Geschäftsleitung einstimmig beschlossen. Der Code of Conduct ist neben der Homepage www.rubig.com auch im Intranet verfügbar.

Alle Mitarbeiter der RÜBIG Gruppe sind dazu verpflichtet, diesen Verhaltenskodex einzuhalten und seine Prinzipien als Leitfaden für ihre täglichen Aufgaben zu betrachten. Führungskräfte müssen sicherstellen, dass diese Regeln in ihrem Verantwortungsbereich beachtet werden.

RÜBIG legt großen Wert auf transparente und faire Arbeitsbedingungen. Alle neuen Mitarbeiter erhalten einen detaillierten Vertrag, der alle relevanten Bedingungen und Vereinbarungen klar beschreibt. Dazu gehören Arbeitszeiten, Gehalt, Urlaubsregelungen sowie Rechte und Pflichten beider Parteien.

Jeder neue Mitarbeiter erhält eine Willkommensmappe, die wichtige Informationen über das Unternehmen, seine Werte, seine Kultur und praktische Hinweise für den Arbeitsalltag enthält. Das Ziel ist es, dass sich jeder neue Mitarbeiter von Anfang an willkommen und gut informiert fühlt.